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Das System der Nettomessung für Solaranlagen wird ab dem 1. Januar 2027 endgültig abgeschafft. Das Gesetz, das die Beendigung des Net-Metering regelt, wurde vom Senat mehrheitlich verabschiedet.

Nicht nur die Regierungsparteien PVV, VVD und BoerBurgerBeweging (BBB) stimmten für die Beendigung des Net-Metering, sondern unter anderem auch CDA, ChristenUnie und D66 für den Gesetzentwurf, der die Beendigung der erfolgreichen Anreizmaßnahme regelt.

Oberhaus
Letzte Woche wurde bereits deutlich, dass die Ministerin für Klima und grünes Wachstum, Hermans schien eine Mehrheit gefunden zu haben in der Oberkammer. Für eine Mehrheit benötigten die Regierungsparteien BBB, VVD, PVV und NSC - die keine Sitze in der Oberkammer hat - noch die Stimmen von mindestens acht Senatoren.

Der Gesetzentwurf zur Beendigung der Ausgleichsregelung ab 2027 erhielt bei der Abstimmung schließlich die Unterstützung von mehr als zwei Dritteln der 75 Senatoren. Neben den 30 Ja-Stimmen der Regierungsparteien stimmten auch CDA (6 Sitze), D66 (5 Sitze), ChristenUnie (3 Sitze), Volt (2 Sitze), Forum für Demokratie (2 Sitze) und 50PLUS (1 Sitz) für den Gesetzentwurf von Ministerin Hermans.

11 Jahre politische Debatte
Mit dem endgültigen Auslaufen des Netzentgelts geht die politische Debatte über das Netzentgelt nach mehr als einem Jahrzehnt zu Ende. Erste Gespräche über die Beendigung des Ausgleichssystems fand bereits im November 2013 statt.

‘Wir sind froh, dass es nun endlich Klarheit für die Besitzer von Solarmodulen und die Solarbranche gibt’, ließ Nold Jaeger von Holland Solar nach der Abstimmung im Oberhaus verlauten. Der Leiter der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten beim Industrieverband betont, dass politisches Ping-Pong nie gut für die Solarbranche war. Dass nun endlich Klarheit herrscht, beruhigt die Unternehmen in unserem Sektor. Der Blick kann nun in die Zukunft gerichtet werden, und der Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, sie zu ermutigen, ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen. Untersuchungen von CE Delft und TNO zeigen, dass Verbraucher, die doppelt so viel Solarstrom selbst verbrauchen, ihre Solarpaneele doppelt so schnell zurückzahlen. Die Regierung sollte sich an die Arbeit machen, um den Eigenverbrauch zu fördern.‘

Flexbonus
Um diesen Eigenverbrauch zu steigern, plädiert Holland Solar dafür, die Investitionsförderung für nachhaltige Energie (ISDE) um einen Flex-Bonus zu ergänzen. Dabei handelt es sich um eine gestaffelte Subvention, die den Kauf oder Besitz von Solarmodulen mit einer Maßnahme zur Steigerung des Eigenverbrauchs kombiniert.

Der Branchenverband verweist auf Deutschland, wo ein solcher Flex-Bonus schon früher eingeführt wurde. Jaeger: ‘Und das mit Erfolg, denn 75 Prozent der Solaranlagen hierzulande beinhalten inzwischen eine Hausbatterie oder eine Wärmepumpe. Da das ISDE-Programm nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen und KMU zugänglich ist, bietet es auch Mietern und Hauseigentümern mit begrenzter Investitionskapazität die Möglichkeit, ihre Energierechnung strukturell zu senken.’

Was ändert sich für Besitzer von Solarmodulen ab dem 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Besitzer von Solarmodulen nun definitiv nicht mehr verrechnen. Damit entfällt die Möglichkeit, ‘zurückgegebenen’ Strom, z. B. aus dem Sommer, mit im Winter ‘entnommenem’ Strom zu verrechnen.

Ab 2027 erhalten Verbraucher mit Sonnenkollektoren von ihrem Energieversorger eine angemessene Vergütung für jede Kilowattstunde Strom aus ihren Sonnenkollektoren, die sie zurückspeisen. Die Höhe dieser so genannten Einspeisevergütung ist bis zum 1. Januar 2030 festgelegt auf mindestens 50 Prozent des reinen Lieferpreises.

Außerdem dürfen die Energieversorger ab 2027 keine Einspeisekosten im Zusammenhang mit dem Ausgleichssystem mehr erheben. Sie dürfen jedoch weiterhin Einspeisekosten für die Ungleichgewichtskosten erheben, die den Energieversorgern durch die Besitzer von Solaranlagen entstehen. Damit werden die Einspeisekosten zwar gesenkt, aber nicht vollständig abgeschafft.

Auf Antrag der VVD und der Christlichen Union, 3 Jahre nach der Abschaffung des Energiesparprogramms eine Bewertung durchgeführt, um unter anderem herauszufinden, ob die Besitzer von Solaranlagen durch die Abschaffung der Nettomessung tatsächlich einen Anreiz haben, den Eigenverbrauch zu erhöhen.

Quelle: https://solarmagazine.nl/

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